Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in der Fachgruppe Sicherheitstechnik (kurz FGST) von Swiss Engineering
Wer kann Mitglied von FGST werden? Eine Mitgliedschaft steht allen interessierten und den Vereinszweck unterstützenden natürlichen Personen offen. Die Mitgliedschaftskategorie lautet dafür Personenmitgliedschaft. Des Weiteren können auch Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Mitglied von FGST werden. Eingeschlossen bei dieser Form der Firmenmitgliedschaft sind damit alle Mitarbeitenden der entsprechenden Institution oder Firma. Alle FGST-Mitglieder unterstellen sich den Vereinsstatuten. Beitrittsgesuche müssen schriftlich erfolgen über das bereitgestellte Formular (Web-Formular). Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme abschliessend. Die Namen der Neumitglieder innerhalb des Vereinsjahres werden an der jährlich stattfindenden Generalversammlung schriftlich kommuniziert.
Mitgliederbeiträge und Kategorien
Stimmrechte an der Generalversammlung
Jedes Mitglied aus der Kategorie «Personenmitgliedschaft» verfügt an der Generalversammlung von FSGT über eine Stimme und hat Antrags- und Mitspracherechte. Bei Firmenmitgliedschaften ist nur eine einzige Person stimm- und wahlberechtigt, in der Regel ist es die von der Firma oder Organisation bestimmte Kontaktperson. Alle weiteren VertreterInnen eines Firmenmitglieds können an der Generalversammlung durchaus teilnehmen, haben aber weder Stimm- noch Wahlrechte.
Verstösst ein Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Statuten von FGST oder schadet ein Mitglied den Vereinsinteressen, kann das Mitglied ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss aus dem Verein entscheidet der Vorstand. Dieser Vorstandsbeschluss kann vom ausgeschlossenen Mitglied innert 30 Tagen (Frist ist gerechnet vom Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung) mittels Rekurses an die FGST-Generalversammlung angefochten werden. Der Rekurs ist schriftlich, eingeschrieben und begründet dem Vorsitzenden des Präsidiums zu Handen der ordentlichen Generalversammlung einzureichen. Der Entscheid an der Generalversammlung ist endgültig.